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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.2015 - I-5 U 74/15   

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https://dejure.org/2015,39821
OLG Hamm, 19.11.2015 - I-5 U 74/15 (https://dejure.org/2015,39821)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2015 - I-5 U 74/15 (https://dejure.org/2015,39821)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2015 - I-5 U 74/15 (https://dejure.org/2015,39821)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Grundstückseigentümers wegen Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts aufgrund eines Rechtsirrtums

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 286, 278 BGB
    Haftung des Grundstückseigentümers wegen Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts aufgrund eines Rechtsirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zurechnung anwaltlichen Verschuldens bei Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurechnung anwaltlichen Verschuldens bei Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entspricht der Gläubiger demgemäß regelmäßig schon dann, wenn er sorgfältig prüft, ob der eigene Rechtsstandpunkt plausibel ist (vgl. BGH NJW 2014, 2717 ff. - Rdn. 33 zitiert nach Juris).

    Entscheidet er sich bei einer unsicheren Rechtslage dafür, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn er - wie in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird - zur Leistung verpflichtet war (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 2014, 2717 ff. - Rdn. 33 bis 36 zitiert nach Juris; BGH NJW 2006, 3271 Rdn. 19 zitiert nach Juris und Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 276 BGB, Rdn. 22 f.).

  • OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12

    Gerichtliche ersetzung der Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Veräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Mit Beschluss vom 24.07.2013 (Az.: 15 W 199/12) gewährte das Oberlandesgericht Hamm wegen Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und ersetzte die Zustimmung des Beklagten - wie beantragt - gem. § 7 Abs. 3 ErbbauRG (vgl. zu den Einzelheiten des Beschlusses Anlage K 2 zur Klageschrift).

    Die Tatsache, dass der Beklagte zur Abgabe dieser Zustimmungserklärung auf Anforderung des Klägers bzw. des von ihm eingeschalteten Notars T im Mai 2011 verpflichtet war, hat der 15. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts durch Beschluss vom 24.07.2013 mit dem Aktenzeichen 15 W 199/12 festgestellt und mit seiner Entscheidung die Zustimmung des Beklagten gem. § 7 Abs. 3 ErbbauRG rechtskräftig ersetzt (vgl. Anlage K 2 zur Klageschrift).

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Entscheidet er sich bei einer unsicheren Rechtslage dafür, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn er - wie in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird - zur Leistung verpflichtet war (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 2014, 2717 ff. - Rdn. 33 bis 36 zitiert nach Juris; BGH NJW 2006, 3271 Rdn. 19 zitiert nach Juris und Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 276 BGB, Rdn. 22 f.).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Auch in dieser Entscheidung ist klargestellt worden, dass der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts nicht zusätzlich davon abhängig machen darf, dass der Erbbaurechtserwerber das Bestehen einer schuldrechtlichen Verpflichtung eines bestimmten Inhaltes anerkennt (OLG Hamm NZM 2006, 256 ff. - Rdn. 17 zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 03.11.2005 - 15 W 337/05

    Rechtsstellung des Grundstückseigentümers bei Veräußerung des Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des 15. Zivilsenats vom 03.11.2005 mit dem Aktenzeichen 15 W 337/05 (veröffentlicht u. a. in NZM 2006, 276 ff.) anzuführen.
  • OLG Hamm, 27.05.1993 - 15 W 27/93

    Wirksamkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an einem kirchlichen Grundstück

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Der 15. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts verweist dazu auf das Bayerische Oberste Landesgericht NJW-RR 1986, 449 ff., das Oberlandesgericht Frankfurt, Rechtspfleger 1979, 24, sowie u. a. auf seine Entscheidung vom 27.05.1993, abgedruckt in NJW-RR 1993, 1106.
  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Der Umstand, dass das Amtsgericht Bochum die oben angeführten Rechtsgrundsätze fehlerhaft nicht beachtet hat, vermag den Beklagten nicht zu entlasten (vgl.BGH NJW 1974, 1903, Rdn. 26 f. zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Entgegen der Auffassung des Beklagten kann der Mangel des Empfangswillens des klägerischen Prozessbevollmächtigten nicht gem. § 189 ZPO geheilt werden (vgl. BGH NJW 1989, 1154 - Rdn. 17 zitiert nach Juris und OLG Hamm, NJW 2010, 3380 - Rdn. 30 zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 U 193/09

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Entgegen der Auffassung des Beklagten kann der Mangel des Empfangswillens des klägerischen Prozessbevollmächtigten nicht gem. § 189 ZPO geheilt werden (vgl. BGH NJW 1989, 1154 - Rdn. 17 zitiert nach Juris und OLG Hamm, NJW 2010, 3380 - Rdn. 30 zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 51/80

    Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs; Beweislast für Vorgänge im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2015 - 5 U 74/15
    Jedenfalls ist nicht dem Berufungskläger die Beweislast für Vorgänge aufzubürden, die er nicht aufklären kann, weil sie sich ausschließlich im gerichtsinternen Bereich und/oder im Postbereich abgespielt haben und ihm daher unbekannt sind und deren Unaufklärbarkeit allein in den Verantwortungsbereich des Gerichts fällt (vgl. BGH NJW 1981, 1673 f. - Rdn. 11).
  • BGH, 15.07.1998 - XII ZB 37/98

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Pflichten des

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - I-5 U 74/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,75284
OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - I-5 U 74/15 (https://dejure.org/2016,75284)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2016 - I-5 U 74/15 (https://dejure.org/2016,75284)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - I-5 U 74/15 (https://dejure.org/2016,75284)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anrechenbare Kosten für Um- und Erweiterungsbauten sind getrennt festzustellen! (IBR 2019, 201)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.2015 - VII ZR 18/13

    Architektenhonorarklage: Voraussetzungen einer getrennten Abrechnung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 5 U 74/15
    In seinem Beschluss vom 23.04.2015 - VII ZR 18/13 - hat der BGH ergänzend hierzu ausgeführt:.

    Streitwert für den Berufungsrechtszug nach dem Revisionsverfahren VII ZR 18/13: 35.724,55 EUR.

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 143/06

    Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 5 U 74/15
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerden der Beklagten und des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 143/06 - das Urteil des Berufungsgerichts wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt und als die Berufung des Klägers wegen eines weitergehenden Honoraranspruchs in Höhe von 68.053,13 EUR zurückgewiesen worden ist.

    Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem Beschluss vom 11.10.2006 - VII ZR 143/06 - hierzu deutlich gemacht:.

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Rechtsprechung
   KG, 01.12.2015 - 5 U 74/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48823
KG, 01.12.2015 - 5 U 74/15 (https://dejure.org/2015,48823)
KG, Entscheidung vom 01.12.2015 - 5 U 74/15 (https://dejure.org/2015,48823)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 5 U 74/15 (https://dejure.org/2015,48823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gepanzerte Blutschwinge

    § 3 Abs 3 Anhang Nr 28 UWG, § 4 Nr 1 UWG, § 4 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Gezielte Ansprache von Kindern in der Werbung für ein Online-Fantasy-Rollenspiel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht alle Computerspiele sind Kinderspiele - Keine verbotene Kinderwerbung für Onlinespiel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 342
  • MMR 2016, 533
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12

    Runes of Magic - Wettbewerbsverstoß: Unzulässigkeit der an Kinder gerichteten

    Auszug aus KG, 01.12.2015 - 5 U 74/15
    Insoweit ist auch die umstrittene Frage (vgl. hierzu BGH GRUR 2014, 298 - Runes of Magic I, Rn 18) nicht entscheidungsrelevant, ob der auslegungsbedürftige Begriff "Kinder", der weder gesetzlich noch in der Richtlinie 2005/29/EG definiert ist, alle noch nicht volljährigen Werbeadressaten oder nur Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erfasst.

    Es handelt sich vielmehr nur um eine - nicht tatbestandsmäßige - an jedermann gerichtete Werbung, von der sich auch Minderjährige angesprochen fühlen können (vgl. BGH GRUR 2014, 298 - Runes of Magic I, Rn 19; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Anh. zu § 3 III, Rn 28.7) und auch nicht um eine im Schwerpunkt eindeutig an Jugendliche gerichtete Werbung, von der auch das eine oder andere Kind unter 14 Jahren angesprochen wird (vgl. BGH GRUR 2014, 298 - Runes of Magic I, Rn 19).

    (vgl. BGH GRUR 2014, 298 - Runes of Magic I, Rn 19).

    Auffallend ist die korrekte Sprache, insbesondere die korrekte Verwendung des Imperativs ("stürze") statt der umgangssprachlich üblichen Verkürzung ("stürz", vgl. auch BGH GRUR 2014, 298 - Runes of Magic I), die eine gewisse Distanz zum Werbeadressaten herstellt, die für eine gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung unüblich ist.

  • BGH, 03.04.2014 - I ZR 96/13

    Zur Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung

    Auszug aus KG, 01.12.2015 - 5 U 74/15
    Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 lit. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (BGH GRUR 2014, 1117 - Zeugnisaktion, Rn 26).

    Zu den nach dieser Vorschrift besonders schutzbedürftigen Verbrauchergruppen gehören auch Kinder und Jugendliche (BGH GRUR 2014, 1117 - Zeugnisaktion, Rn 29).

    (BGH GRUR 2014, 1117 - Zeugnisaktion, Rn 30).

  • LG Berlin, 21.04.2015 - 16 O 648/13

    Informelle Ansprache bei Online-Spielen keine verbotene Kaufaufforderung an

    Auszug aus KG, 01.12.2015 - 5 U 74/15
    Die Berufung des Klägers gegen das am 21. April 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin - 16 O 648/13 - wird zurückgewiesen.

    das am 21. April 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin - 16 O 648/13 - zu ändern und.

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 192/12

    Zur Zulässigkeit einer Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz

    Auszug aus KG, 01.12.2015 - 5 U 74/15
    28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG will nicht jedwede an Kinder gerichtete Werbung untersagen, sondern lediglich die gezielte Ansprache von Kindern (vgl. Erwägungsgrund Nr. 18 Satz 4 der Richtlinie 2005/29/EG sowie BGH GRUR 2014, 686 - Goldbärenbarren, Rn 30; BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II, Rn 24, 26).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb

    Auszug aus KG, 01.12.2015 - 5 U 74/15
    28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG will nicht jedwede an Kinder gerichtete Werbung untersagen, sondern lediglich die gezielte Ansprache von Kindern (vgl. Erwägungsgrund Nr. 18 Satz 4 der Richtlinie 2005/29/EG sowie BGH GRUR 2014, 686 - Goldbärenbarren, Rn 30; BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II, Rn 24, 26).
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